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Artikel der Kategorie ‘Existenzgründung’

Existenzgründung aus ALG I – Bezug

April 13, 2010 Von: admin Kategorie: Existenzgründung Kommentare deaktiviert

Wenn Sie sich aus Arbeitslosengeld I heraus selbständig machen wollen, bekommen Sie folgende Gründungszuschüsse:

Gründungszuschuss

Rechtsgrundlage Rechtsanspruch gem. § 57 SGB III
Voraussetzungen
  • Bezug von ALG I – mindestens 3 Monate Restansprüche
  • Antragstellung vor Beginn der selbständigen Tätigkeit
  • Businessplan erforderlich -  Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich
  • Nachweis der prsönlichen Eignung kann verlangt werden
Förderdauer 9 Monate, Verlängerung um 6 Monate möglich
Höhe der Förderung
  • Vorherige Leistung der Agentur für Arbeit plus 300 Euro Pauschale für die ersten 9 Monate
  • nach erneuter Prüfung kann für weiter 6 Monate die 300 Euro Pauschale gezahlt werden
Sozialversicherung
  • keine Versicherungspflicht zur Rentenversicherung, ggf. aber berufsbedingte Sonderregelungen
  • private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist möglich
  • freiwillige Arbeitslosenversicherung ist möglich
Peogressions – vorbehalt
Der Gründungszuschuss ist komplett steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Sonstiges Anrechnung der Förderdauer auf bestehende ALG I  – Ansprüche (Restansprüche werden 1:1 verbraucht)

Existenzgründung aus ALG II – Bezug

April 13, 2010 Von: admin Kategorie: Existenzgründung Kommentare deaktiviert

Wenn Sie sich aus Arbeitslosengeld II heraus selbständig machen wollen, bekommen Sie folgende Gründungszuschüsse:

Weiterzahlung ALG II

Einstiegsgeld

Rechtsgrundlage Ermessensleistung nach SGB II Kann Leistung gemäß § 16 SGB II
Voraussetzungen
  • i.d.R. individuelle Vereinbarung mit Arbeitsvermittler erforderlich (z.B. Integrationsvereinbarung)  – individuelle Klärung vor Beginn der selbständigen Tätigkeit
  • Business-Plan i.d.R erforderlich, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle kann angefordert werden
  • Nachweis der Tragfähigkeit kann verlangt werden
  • Antragstellung bei ARGE formlos oder auf Formblatt
  • Antragstellung vor Beginn der selbständigen Tätigkeit
  • Business-Plan erforderlich, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich
  • Nachweis der Tragfähigkeit kann verlangt werden
Förderdauer in der Regel zunächst 6 Monate, maximal 24 Monate möglich
Höhe der Förderung Weiterzahlung des ALG II in bisheriger Höhe ( inkl. Mietanteil und Sozialversicherung) i.d.R. 50% der Regelsatzes von ALG II als Zuschuss
Sozial-Versicherung nach SGB II besthet weiterhin Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung , Pflichtversicherung und Pflegeversicherung und gesetzliche Rentenversicherung, solange Leistungen durch die Arge erbracht werden; freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich
Progressions – vorbehalt Diese Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei, unterliegen aber ggf. dem Progressionsvorbehalt, wenn im laufenden Kalenderjahr noch andere Einkünfte erzielt worden sind.
Sonstiges Gewinne werden im Rahmen der geltenden Freibetragsregelungen gegegerechnet Gewinne werden im Rahmen der geltenden Freibetragsregelungen gegegerechnet
in Einzelfällen kann die ARGE auch Zuschüsse oder Darlehen im Rahmen von Sonstigen Weiteren Leistungen (SWL) gewähren.