Businessplan-Info

Business Konzept erstellen, Schritt für Schritt
Subscribe
 
                                               

Existenzgründung aus ALG I – Bezug

April 13, 2010 Von: admin Kategorie: Existenzgründung

Wenn Sie sich aus Arbeitslosengeld I heraus selbständig machen wollen, bekommen Sie folgende Gründungszuschüsse:

Gründungszuschuss

Rechtsgrundlage Rechtsanspruch gem. § 57 SGB III
Voraussetzungen
  • Bezug von ALG I – mindestens 3 Monate Restansprüche
  • Antragstellung vor Beginn der selbständigen Tätigkeit
  • Businessplan erforderlich -  Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich
  • Nachweis der prsönlichen Eignung kann verlangt werden
Förderdauer 9 Monate, Verlängerung um 6 Monate möglich
Höhe der Förderung
  • Vorherige Leistung der Agentur für Arbeit plus 300 Euro Pauschale für die ersten 9 Monate
  • nach erneuter Prüfung kann für weiter 6 Monate die 300 Euro Pauschale gezahlt werden
Sozialversicherung
  • keine Versicherungspflicht zur Rentenversicherung, ggf. aber berufsbedingte Sonderregelungen
  • private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist möglich
  • freiwillige Arbeitslosenversicherung ist möglich
Peogressions – vorbehalt
Der Gründungszuschuss ist komplett steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Sonstiges Anrechnung der Förderdauer auf bestehende ALG I  – Ansprüche (Restansprüche werden 1:1 verbraucht)
Diesen Artikel weiterempfehlen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Reddit
  • Alltagz
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Technorati
  • Ask
  • Live-MSN
  • YahooMyWeb
  • Linkarena
  • TwitThis
  • Wikio DE