April 13, 2010
Von: admin
Kategorie: Existenzgründung
Wenn Sie sich aus Arbeitslosengeld I heraus selbständig machen wollen, bekommen Sie folgende Gründungszuschüsse:
|
Gründungszuschuss
|
| Rechtsgrundlage |
Rechtsanspruch gem. § 57 SGB III |
| Voraussetzungen |
- Bezug von ALG I – mindestens 3 Monate Restansprüche
- Antragstellung vor Beginn der selbständigen Tätigkeit
- Businessplan erforderlich -Â Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich
- Nachweis der prsönlichen Eignung kann verlangt werden
|
| Förderdauer |
9 Monate, Verlängerung um 6 Monate möglich |
| Höhe der Förderung |
- Vorherige Leistung der Agentur für Arbeit plus 300 Euro Pauschale für die ersten 9 Monate
- nach erneuter Prüfung kann für weiter 6 Monate die 300 Euro Pauschale gezahlt werden
|
| Sozialversicherung |
- keine Versicherungspflicht zur Rentenversicherung, ggf. aber berufsbedingte Sonderregelungen
- private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist möglich
- freiwillige Arbeitslosenversicherung ist möglich
|
Peogressions – vorbehalt
|
Der Gründungszuschuss ist komplett steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. |
| Sonstiges |
Anrechnung der Förderdauer auf bestehende ALG I – Ansprüche (Restansprüche werden 1:1 verbraucht) |
Diesen Artikel weiterempfehlen:
Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.