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Reduzierter Mindestbeitrag für geringverdienende Selbständige

April 13, 2010 Von: admin Kategorie: Krankenversicherungspflicht für Selbständige

  • Ab dem 1.4.2007 können gesetzliche Krankenversicherungen ohne reduzierten Mindestbetrag auch für geringverdienende Selbständige an bieten, die keine Zuschusse der Agentur für Arbeit oder der Arge erhalten. Verpflichtend wird diese Regelung für alle Krankenkassen erst ab 2009.
  • Der reduzierte Mindestbetrag wird auf Basis eines fiktiven Mindeseinkommens von 1242,- Euro  ermittelt der reguläre Mindestbetrag eines fiktiven Mindesteinkommens von 1863,- Euro.
  • der reduzierte Mindesbeitrag wird auf Antrag gewährt.
  • Wer aufgrund der Beiträger zur Krankenvericherung unter den Mindestbedarf an AlgII fällt, kann einen Antrag auf Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung stellen. (diese Möglichkeit besteht bereits seit dem 1.8.2006).
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